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Meldung

Gewächshaus ohne Genehmigung: Länder-Grenzen im Vergleich

10 m² in Berlin, 75 m³ in Bayern, in Baden-Württemberg eine eigene Gewächshaus-Regel: wie weit die verfahrensfreien Größen auseinanderliegen.

Wie groß ein Gewächshaus im Garten ohne Bauantrag sein darf, hängt stark vom Bundesland ab. Wir haben die Landesbauordnungen aller 16 Länder ausgewertet, Stand 06.11.2026.

Am strengsten sind Berlin, Bremen und Sachsen-Anhalt. Dort ist ein privates Gewächshaus im Innenbereich nur bis 10 m² Grundfläche verfahrensfrei (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO Bln, § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremLBO, § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO LSA). Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen und das Saarland messen dagegen im Rauminhalt und erlauben 75 m³ Brutto-Rauminhalt. Das reicht für deutlich größere Häuser.

Baden-Württemberg geht einen eigenen Weg: Gewächshäuser bis 5 m Höhe sind im Innenbereich ohne Größengrenze verfahrensfrei, auch private (Anhang 1 Nr. 1 Buchst. d LBO zu § 50 Abs. 1).

Acht Fassungen laufen in den nächsten Monaten aus oder ändern sich, darunter drei mit festem Datum: In Bremen nennt das Transparenzportal für die am 06.11.2026 geltende Fassung ein Außerkrafttreten zum 31. Dezember 2026. In Brandenburg treten am 1. Januar 2027 Änderungen der Bauordnung in Kraft. Für Niedersachsen führt das Portal bereits eine Fassung ab 1. Juli 2027. Den jeweils aktuellen Stand zeigt der Baurecht-Check.

Verfahrensfrei heißt nicht rechtsfrei: Abstandsflächen und Bebauungsplan gelten weiter, und unsere Auswertung ersetzt keine Auskunft des Bauamts. Alle Länder mit Paragraf und Link stehen im Baurecht-Check.